1 Anwendbarkeit 

 


1.1 Parteien und Geltungsbereich


Diese Mietbedingungen (die "Mietbedingungen") gelten für die Vermietung von Anhängern (das "Mietobjekt") durch Use4Free (Brenderup AB Org.-Nr. 556112-5302) ("Vermieter") an den Kunden ("Mieter"). Der Mietvertrag gilt, nachdem der Mieter die Anmietung in der App begonnen hat, als Bestandteil dieser Mietbedingungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.


 

 1.2 Geltungsdauer.


Die Mietbedingungen gelten verbindlich ab dem Zeitpunkt der Buchung durch den Mieter gemäß Ziffer 2.1 bis zur endgültigen Beendigung der Geschäfte des Mieters und des Vermieters über die Anmietung des Mietobjekts. 

 

 

1.3 Anwendbarkeit der Mietbedingungen


Zur Klarstellung: Diese Mietbedingungen gelten für die Anmietung des Mietobjekts durch den Mieter, unabhängig davon, ob dem Mieter am Mietort neben dem Mietvertrag weitere Bedingungen vorgelegt werden. Zur Klarstellung: Die Ausführungen in dieser Ziffer 1.3 gelten daher nicht als Einschränkung des Mietvertrags oder der darin enthaltenen besonderen Bestimmungen gemäß Ziffer 1.1.

 

 

2 Buchung und Bezahlung


2.1 Buchung


Die Buchung des Mietobjekts erfolgt über die Website und die App des Vermieters. Die Buchung ist verbindlich und dem Mieter ist bekannt und er akzeptiert, dass durch die Buchung eine Zahlungsverpflichtung des Mieters entsteht. Der Mieter hat bei der Buchung eine Vorauszahlung mit Swish, Vipps, MobilePay oder alternativ Kreditkartendaten für die Zahlung zu hinterlegen und eine E-Mail-Adresse für den Erhalt von Buchungsbestätigungen und sonstigen Nachrichten des Vermieters anzugeben. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass alle zum Zeitpunkt der Buchung gemachten Angaben korrekt sind, einschließlich der Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Der Preis für das Mietobjekt und die Mietdauer ist im Buchungsformular auf der Website des Vermieters (bei Online-Buchung) und in der App angegeben. Der Preis ist auch im Mietvertrag angegeben. In diesem Zusammenhang wird auch auf Klausel 8 verwiesen, die sich auf die nachträgliche Erhebung von Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung des Mieters bezieht. Der Mieter hat bei der Buchung die Art des gewünschten Mietgegenstandes und den Mietort anzugeben, an dem er den Mietgegenstand abholen möchte.

 


2.2 Bezahlung


Die Bezahlung des Mietobjekts erfolgt im Voraus über Swish, Vipps, MobilePay oder mit Kreditkartendaten. Der Vermieter arbeitet mit Adyen Nordic Bank Filial (publ.) ("Adyen") bezüglich der auf der Website/App des Vermieters angebotenen Zahlungsdienste zusammen. Mit der Annahme dieser Mietbedingungen erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass Adyen oder ein von Adyen beauftragter Subunternehmer die Zahlungstransaktion abwickelt und dass die Kreditkartendaten des Mieters (Kartennummer, Gültigkeitsdauer und Verifizierungscode (d.h. CVC/CVV-Code usw.) in Verbindung mit und zu diesem Zweck verarbeitet werden. Adyen wird die Kreditkartendaten in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsanforderungen des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) verarbeiten, und Adyen ist auch dafür verantwortlich, dass jeder Unterauftragnehmer entsprechend handelt. Die gesamte Kommunikation zwischen der Website des Vermieters und der Bank des Mieters wird von Adyen oder einem von Adyen beauftragten Unterauftragnehmer abgewickelt. Weitere Informationen über den Zahlungsvorgang sind auf der Website des Vermieters verfügbar und werden dem Mieter im Zusammenhang mit der Buchung vorgelegt. Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Abschnitt 10 unten.

 

 

2.3 Stornierung und Nichtabholung


Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand bis zum vereinbarten Abholtermin zu stornieren, wobei der Vermieter die Reservierungsgebühr einbehält. Der Mieter wird jedoch gebeten, so schnell wie möglich, vorzugsweise mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der vereinbarten Abholzeit zu stornieren, wenn er nicht beabsichtigt, die Reservierung zu nutzen. Hat der Mieter den Mietgegenstand nicht vor der vereinbarten Abholzeit storniert und hat er den Mietgegenstand nicht innerhalb von drei (3) Stunden nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den vollen Mietpreis in Rechnung zu stellen, ohne dass er verpflichtet ist, den Mietgegenstand zur Vermietung bereitzustellen.

 

 


3. Nutzung des Mietobjekts und Verantwortung für das Mietobjekt 


Der Mieter darf den Mietgegenstand nur in seinem Auftrag und zu den Zwecken nutzen, zu denen die Nutzung des Mietgegenstandes üblicherweise erwartet werden kann. Der Mieter haftet für alle zusätzlichen Fahrer, die den Mietgegenstand während des Mietzeitraums nutzen. Der Mietgegenstand darf niemals gesetzeswidrig verwendet werden. Die Nutzung des Mietobjekts außerhalb des nordischen Raums bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und der Zahlung einer Kaution. Der Mieter ist allein für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in Bezug auf die gemieteten Geräte und deren Nutzung verantwortlich, wie z. B. die geltenden Parkvorschriften. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung und verpflichtet sich, alle Bußgelder und sonstigen Gebühren für Park- oder Verkehrsverstöße sowie alle sonstigen Kosten (wie z.B. Straßenbenutzungsgebühren u.ä.) für die Nutzung des Mietobjekts, die während der Mietzeit anfallen, zu zahlen. Parkgebühren, Bußgelder und Verkehrssteuern und ähnliche Abgaben sind vom Mieter unverzüglich zu zahlen. Geschieht dies nicht, werden zusätzlich zum Entgelt Verwaltungskosten in Höhe von 50 € pro Vergehen erhoben. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, dass Produkte usw., die mit dem Mietobjekt transportiert werden, auf sichere Art und Weise transportiert werden. Der Mieter ist auch allein dafür verantwortlich, dass die mit dem Mietgegenstand verwendeten Fahrzeuge für die Verwendung mit dem Mietgegenstand geeignet sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an transportierten Produkten usw. oder an Fahrzeugen, die mit dem Mietgegenstand benutzt werden, und die Haftung des Vermieters umfasst niemals indirekte Schäden. Die angegebene Haftungsbeschränkung gilt nicht, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend etwas anderes vor. 

 

 

 

4. Inspektion 


4.1 Inspektion


Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Beginn der Nutzung auf seine Unversehrtheit hin zu überprüfen. Der Mieter hat den Vermieter bei dieser Besichtigung und vor Beginn der Nutzung auf Schäden am Mietgegenstand aufmerksam zu machen, die der Vermieter nicht bereits im Mietvertrag vermerkt hat. Während der Mietzeit haben der Vermieter und der Partner des Vermieters (sofern ein solcher für den betreffenden Mietgegenstand besteht) das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, wenn der Vermieter oder sein Partner begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass seine Eigentumsrechte gefährdet sind oder dass der Gebrauch des Mieters eine über den normalen Gebrauch hinausgehende Wertminderung mit sich bringt. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter eine Überprüfung des Mietgegenstandes vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Mietgegenstand während der Mietzeit nicht beschädigt wurde. Etwaige Schäden sind in der App des Vermieters zu dokumentieren.

 


4.2 Beanstandungen


Möchte der Mieter nach der Abholung Mängel am Mietobjekt reklamieren, so hat er sich unverzüglich nach Feststellung des Mangels mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Hierzu kann der Mieter die in diesen Mietbedingungen oder im Mietvertrag angegebenen Kontaktdaten nutzen. Wird der Mangel im Zusammenhang mit der Überprüfung durch den Mieter vor der Abholung (gemäß Ziffer 4.1) festgestellt, so hat der Mieter den Mangel gegenüber dem Vermieter zu reklamieren. Die Gesamthaftung des Vermieters und seiner Partner für Mängel, die den Mieter an der Nutzung des Mietgegenstandes hindern, beschränkt sich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, auf das Anbieten eines dem Mietgegenstand gleichwertigen Anhängers am Vermietungsort oder einem anderen Vermietungsort in der Nähe für die Mietzeit oder, falls dies nicht möglich ist, auf die Erstattung des erhaltenen Mietzinses. Kann der Mangel ohne unzumutbare Verzögerung für den Mieter behoben werden, sind der Vermieter und seine Partner ebenfalls berechtigt, nach ihrer Wahl die Nachbesserung vorzunehmen, anstatt wie oben beschrieben zu haften. 

 

 

 

5. Instandhaltung 


Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. dessen Gesellschaftern (sofern ein solcher für das betreffende Mietobjekt vorhanden ist) alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Mietobjekt zu ersetzen. Während der Mietzeit auftretende Schäden oder ein Verlust des Mietobjekts sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, dürfen aber keinesfalls ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vom Mieter selbst behoben werden.

 

 


6. Versicherungsbedingungen

 
Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Versicherung für 7€/Tag hinzuzufügen, was bedeutet, dass die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens 0 @ beträgt. Entscheidet sich der Mieter nicht für die Versicherung, beträgt der Selbstbehalt 500 €. Die Versicherung gilt nicht für Schäden an Bluetooth-Schloss, Schlosskasten, Sicherheitskabel und Stützrädern. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die zusammen mit dem Mietobjekt genutzten Fahrzeuge versichert sind. Die Versicherung befreit den Mieter nicht von der Haftung für Reparaturkosten u.ä., die daher dem Mieter in Höhe der tatsächlichen Kosten für Schäden in Rechnung gestellt werden können, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter die in diesen Mietbedingungen einschließlich des Mietvertrags genannten oder im Mietobjekt angebrachten Anweisungen nicht befolgt hat oder in anderer Hinsicht nachlässig oder fahrlässig gehandelt hat, z.B. indem er die Stützräder oder -beine nicht richtig zusammengelegt hat. Ungeachtet der Reduzierung der Schadenskosten ist der Mieter für alle Bußgelder oder Kosten verantwortlich, die aufgrund von Park- oder anderen Verkehrsverstößen während der Mietzeit entstehen. Die Zahlung von Parkgebühren, Bußgeldern, Verkehrssteuern und ähnlichen Abgaben erfolgt gemäß Absatz 3.

 

 


7 Rückgabe des Mietgegenstandes 


Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der Mietzeit an dem im Mietvertrag angegebenen Ort zurückzugeben, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Ort vereinbart. Wird der Mietgegenstand an einem anderen als dem im Mietvertrag angegebenen Ort zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Rückgabe des Mietgegenstandes an dem im Mietvertrag angegebenen Ort in Rechnung zu stellen. Der Mietgegenstand gilt als zurückgegeben, wenn der Mieter den Mietvertrag in der App des Vermieters gekündigt hat. Der Mietgegenstand muss bei Rückgabe gereinigt sein und sich in demselben Zustand befinden wie bei der Abholung, mit Ausnahme von normaler Abnutzung. Wird der Mietgegenstand in einem anderen Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die erforderlichen Reparaturen und Reinigungsmaßnahmen auf Kosten des Mieters durchführen, wobei insoweit auch auf die vorstehende Ziffer 5 verwiesen wird. Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben oder geht der Mietgegenstand verloren, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine zusätzliche Mietentschädigung in Rechnung zu stellen und Schadensersatz zu verlangen (Verspätungszuschlag"). Der Verspätungszuschlag wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter einen Betrag zu erstatten, der den Kosten für die Anschaffung eines neuen, dem Mietgegenstand gleichwertigen Anhängers entspricht.

 

 

 

8. Nachträgliche Verrechnung von Kosten aufgrund von Verstößen des Mieters gegen die Mietbedingungen 


Alle Kosten, die dem Mieter aufgrund der Verletzung der Mietbedingungen durch den Mieter in Rechnung gestellt werden, wie z. B. Schadenersatz, Verspätungszuschlag usw. gemäß den vorstehenden Punkten 5, 6 und 7, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird an die Adresse geschickt, die der Mieter bei der Buchung des Mietobjekts gemäß Punkt 2 angegeben hat. 

 

 

 

9. Stornierung und Rücktrittsrecht 

 


9.1 Das Rücktrittsrecht des Vermieters


Stellt der Vermieter bei einer während der Mietzeit durchgeführten Besichtigung gemäß Ziffer 4. 1 feststellt, dass seine Eigentumsrechte gefährdet sind oder werden oder sonst eine über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehende Wertminderung droht, und dies auf Fahrlässigkeit des Mieters oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Vermieters zur Nutzung des Mietobjekts gemäß diesen Mietbedingungen (einschließlich des Mietvertrags und der im Mietobjekt ausgehängten Gebrauchsanweisung) zurückzuführen ist, ist der Vermieter berechtigt, die Mietbedingungen und den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Entschädigung des Mieters zu kündigen. Eine vom Mieter bereits geleistete Entschädigung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 


9.2 Das Rücktrittsrecht des Mieters


Der Mieter hat das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Abschlusses dieser Mietbedingungen ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten. Will der Mieter von den Mietbedingungen zurücktreten, so hat er dies klar und unmissverständlich (i) dem Vermieter, bei dem er das Mietobjekt gebucht hat, oder (ii) dem Vermieter, z. B. über die Website des Vermieters, mitzuteilen. Der Mieter kann für die Ausübung seines Rücktrittsrechts das auf der Website der schwedischen Verbraucherzentrale erhältliche Standardformular verwenden, muss dies aber nicht. Damit die Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Mieter als rechtzeitig angesehen werden kann, reicht es aus, wenn der Mieter die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Tritt der Mieter von den Mietbedingungen zurück, wird der Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem der Mieter den Rücktritt vom Mietvertrag erklärt hat, die vom Mieter an den Vermieter geleisteten Zahlungen zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto, das mit der vom Mieter für die Zahlung verwendeten Kreditkarte verbunden ist, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Mieters gemäß dieser Ziffer 9.2 ist in jedem Fall für den Mieter völlig kostenlos.

 

 

9.3 Zustimmung zur Kündigung


Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Mietzeit mit der Abholung des Mietobjekts beginnt und dass der Vermieter zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen bezüglich der Vermietung des Mietobjekts erfüllt hat. Der Mieter erklärt sich ferner damit einverstanden, dass ein etwaiges Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 9.2 im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters hinsichtlich der Anmietung des Mietobjekts (d.h. zum Zeitpunkt der Abholung des Mietobjekts durch den Mieter) verwirkt wird.

 

 

 

10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten


Mit der Annahme dieser Mietbedingungen erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und zur Wahrung seiner Rechte im Rahmen der Mietbedingungen und des Mietvertrags sowie zum Zwecke der Bereitstellung der Funktionen der Website (einschließlich der Buchungsfunktion), der Einrichtung eines Kundenregisters und der Zusendung von Marketingmaterial an den Mieter bezüglich der Produkte und Dienstleistungen des Vermieters, seiner Konzerngesellschaften und Partner verarbeitet. Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um den Namen, die Sozialversicherungsnummer, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls das Kennzeichen der Zugmaschine sowie den Standort des Mieters beim Besuch der Website des Vermieters. Für die Reservierung von Beträgen und die Zahlung werden auch die Kreditkartendaten des Mieters (Kartennummer, Gültigkeitsdauer und Verifizierungscode (d. h. CVC/CVV-Code usw.) gemäß Abschnitt 2.4 verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden direkt vom Mieter und aus Business Check und anderen ähnlichen Registern sowie aus öffentlichen Quellen bezogen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Betrieb des Vermieters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Konzerngesellschaften und Kooperationspartner des Vermieters (in diesem Zusammenhang wird z.B. auf die Ausführungen in Punkt 2.4 verwiesen) zu den entsprechenden oben genannten Zwecken. Der Mieter hat das Recht, einmal im Jahr schriftlich und kostenlos Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Mieter hat das Recht, jederzeit die Berichtigung von unrichtigen Daten zu verlangen. Der Vermieter ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen. Der Mieter kann den Vermieter unter folgender Adresse kontaktieren: Brenderup AB, Transportvägen 7, 556 50 Jönköping, Schweden  oder unter der Telefonnummer +4610-1478144 oder per E-Mail an Info@use4free.de. Weitere Informationen darüber, wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen, finden Sie unter https://www.use4free.de/datenschutzerklarung.

 

 


11. Streitigkeiten


Streitigkeiten, die sich aus den Mietbedingungen (einschließlich des Mietvertrags) ergeben, werden nach schwedischem Recht vor einem schwedischen öffentlichen Gericht entschieden. Der Mieter hat außerdem das Recht, sich an das Nationale Amt für Verbraucherbeschwerden zu wenden.